Die beschlagnahmten (und bereits in der Untersuchung vernichteten) Drogen und Drogenutensilien werden eingezogen (Art. 69 StGB). 25 II. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert begangen in der Zeit von ca. September 2015 bis ca. Ende Oktober 2015 durch Veräussern/Verschaffen von unbestimmt mehr als 130 Gramm (brutto) Heroingemisch; so insbesondere