21 21. Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafe von 130 Strafeinheiten als angemessen. Der Beschuldigte ist somit als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29. Januar 2019 und 27. Juli 2018 zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3‘900.00, zu verurteilen.