19 - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. August 2015 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 200.00. Abgesehen von den Schuldsprüchen wegen Nötigung (Gehilfenschaft), Freiheitsberaubung und Entführung (Gehilfenschaft) sowie Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren sind sämtliche Vorstrafen einschlägig.