Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. August 2014 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 500.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. November 2014 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 200.00;