10 Tagessätzen zu CHF 90.00 und einer Busse von CHF 100.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. November 2012 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00 und einer Busse von CHF 400.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. August 2014 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 500.00; -