18. Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 218, S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Gemäss Strafregisterauszug vom 3. Dezember 2018 wurde er wie folgt verurteilt (pag.