Er konnte die vier Minigrips mit insgesamt 8.8 Gramm brutto (7.2 Gramm netto, Reinheitsgehalt 25 %) Heroingemisch nur deshalb nicht veräussern, weil die Kantonspolizei das Heroin anlässlich der Hausdurchsuchung vom 10. November 2015 sichergestellt hat. Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Besitzes, Aufbewahrens und Anstalten treffens zum Veräussern von 8.8 Gramm brutto (7.2 Gramm netto, Reinheitsgehalt 25 %) Heroingemisch für sich alleine beurteilt eine Strafe von 45 Strafeinheiten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.