17. Asperation: Besitz, Aufbewahren und Anstalten treffen zum Veräussern Der Beschuldigte hat sich des Besitzes, Aufbewahrens und Anstalten treffens zum Veräussern von 8.8 Gramm brutto (7.2 Gramm netto, Reinheitsgehalt 25 %) Heroingemisch schuldig gemacht. Die VBRS-Richtlinien sehen für den Handel mit 5 bis 10 Gramm Heroingemisch 30 bis 60 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien 2019, S. 26). Beim Anstalten treffen handelt es sich gemäss Art. 19 Abs. 3 Bst. a BetmG um einen fakultativen Strafmilderungsgrund, mit welchem dem Umstand Rechnung ge-