Recht- fertigungs- oder Schuldausschlussgründe liegen nicht vor. Die Analyse durch das IRM Bern ergab für das Minigrip gemäss Position 8 des Hausdurchsuchungsprotokolls ein Nettogewicht von 2.2 Gramm mit einem Reinheitsgehalt von 23 % Heroin Base und 25 % Heroin Hydrochlorid und damit einer Wirkstoffmenge von 0.55 Gramm (pag. 27 f.). Die anderen drei Minigrips à 1.1 Gramm, 2.5 Gramm und 2.6 Gramm (brutto) Heroingemisch, wurden nicht analysiert (pag. 4). Es kann aber ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sie einen ähnlichen Reinheitsgehalt aufwiesen wie das analysierte Minigrip.