Die neben dem Heroingemisch sichergestellten Utensilien, insbesondere die diversen Streckmittel, Minigrips und die Waage deuten darauf hin, dass der Beschuldigte das Heroin mit Steckmittel vermengt, abgewogen und anschliessend in verkaufsfertige Portionen abgefüllt hat. Ein solches Vorgehen bloss für den Eigenkonsum macht keinen Sinn, es sind vielmehr charakteristische Vorkehren für den Weiterverkauf von Drogen an Endabnehmer.