144 f.). Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 10. November 2015 wurden in der Wohnung des Beschuldigten unter anderem vier Minigrips Heroin sichergestellt und später beschlagnahmt (Position 2 und 8 des Hausdurchsuchungsprotokolls, pag. 96). Die Analyse durch das IRM Bern ergab für das Minigrip à 2.6 Gramm (brutto) Heroingemisch gemäss Position 8 des Hausdurchsuchungsprotokolls ein Nettogewicht von 2.2 Gramm mit einem Reinheitsgehalt von 23 % Heroin Base und 25 % Heroin Hydrochlorid, entsprechend einer Wirkstoffmenge von 0.55 Gramm (pag. 27 f.).