Nach Ermahnung zur Wahrheit schilderte er, sie hätten sich im H.________ mit einer männlichen Person mit kurzen Haaren getroffen, die eine Jeanshose und einen Kapuzenpullover getragen und einen Hund dabei gehabt habe (pag. 72 Z. 55 ff.). «Diese Person übergab E.________ die Drogen» (pag. 72 Z. 58). Auf Frage, ob er die Person namentlich kenne, wollte F.________ keine Angaben machen (pag. 73 Z. 72 ff.). Sie hätten schon mehrmals bei dieser Person Drogen gekauft. Er könne aber nicht sagen, wie oft E.________ bei dieser Person Drogen gekauft habe. Er selber sei vielleicht drei bis fünf Mal bei einem Drogenkauf in D.________ dabei gewesen.