59 Z. 67 ff.). Den Treffpunkt für die Drogenübernahme mache sie jeweils telefonisch ab. Die Ware werde dann irgendwo deponiert und sie hole sie ab, ohne die Person zu treffen (vgl. pag. 58 Z. 33 ff.). Der Dealer sei ein Ausländer (pag. 58 Z. 50). Auch an diesem Tag habe sie mit dem Dealer per SMS abgemacht (pag. 59 Z. 60 ff.). Er habe ihr gesagt, dass er die Drogen im Park bei den Sitzbänken deponiere. Sie sei dann mit ihrem Freund nach D.________ gegangen und habe die Drogen dort behändigt. Im Park habe sie per Zufall ihren Ex-Freund, den Beschuldigten, getroffen, der