9. Vorwurf gemäss Ziff. I. 1.1.1. der Anklageschrift 9.1 E.________ und F.________ begaben sich am 22. Oktober 2015 unbestrittenermassen von ihrem gemeinsamen Wohnort in G.________ mit dem Zug via Bern nach D.________ in den Park beim Bahnhof, um Drogen zu erwerben (pag. 59 Z. 93 ff.). Gemäss dem Anzeigerapport vom 27. Januar 2016 (pag. 3 ff.) konnte in D.________ durch die Aussenfahndung MEOA ein Treffen mit dem Beschuldigten beobachtet werden. Nach diesem Treffen wurden E.________ und F.________ in Bern angehalten. Bei der Personenkontrolle kamen in den Effekten von E.________ 19.7 Gramm Heroin (brutto) zum Vorschein (pag. 5).