Ihre Überlegungen gehen aus der Urteilsbegründung hervor, so dass der Beschuldigte das Urteil in voller Kenntnis der Sache anfechten konnte. Die Verteidigung zeigt denn auch nicht auf, inwiefern die Vorinstanz ihre Vorbringen in der Entscheidfindung zu Unrecht nicht berücksichtigt hat. Wie bereits erwähnt ist nicht erforderlich, dass sich das Gericht mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. Vielmehr kann sie sich auf