5 erstinstanzliches Urteil), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Zudem ist über die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden. Die Kammer verfügt dabei als Berufungsgericht über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art. 398 Abs. 2 und 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO; SR 312.0];