zu gemeinnütziger Arbeit von 20 Stunden verurteilt wurde, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 07.11.2016, und dass für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit die Busse CHF 500.00 bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe fünf Tage beträgt (Röm. Il Ziff. 2 der Verurteilung gemäss Urteil); 1.4 die Entschädigung für die amtliche Verteidigung bestimmt wurde (Röm. III gemäss Urteil); 1.5 diverse Verfügungen getroffen wurden (Röm. IV gemäss Urteil).