Mit Verfügung vom 23. März 2018 wurde die mit Schreiben der Kantonspolizei Bern vom 27. Februar 2018 eingelangte CD betreffend die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten zu den Akten erkannt. Der 26-seitige Extraktionsbericht wurde ausgedruckt und in Papierform zu den Akten erkannt (pag. 336 f.).