3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Hinblick auf die Berufungsverhandlung und nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens aktuelle Strafregisterauszüge und ein aktueller Leumundsbericht, inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und Betreibungsregisterauszug, des Beschuldigten eingeholt (pag. 282 ff.; pag. 419 ff.; pag. 429 ff.). Mit Verfügung vom 23. März 2018 wurde die mit Schreiben der Kantonspolizei Bern vom 27. Februar 2018 eingelangte CD betreffend die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten zu den Akten erkannt.