3 Berufung (pag. 365 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft nahm mit Schreiben vom 29. Mai 2018 Stellung (pag. 386 ff.). Mit Eingabe vom 11. Juli 2018 reichte der Beschuldigte eine Replik ein (pag. 406 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 30. Juli 2018 auf die Einreichung einer Duplik (pag. 415).