316 f.) erklärten sich die Parteien mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 320; pag. 321). Mit Verfügung vom 13. Februar 2018 wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 323 f.). Mit Eingabe vom 30. April 2018 begründete der Beschuldigte seine