246 f.). Mit Verfügung vom 5. Dezember 2017 wurde die auf 7. Dezember 2017 angesetzte oberinstanzliche Verhandlung aufgrund des unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten abgesetzt (pag. 290 f.). Am 13. Dezember 2017 wurde der Beschuldigte von der Kantonspolizei Bern aufgegriffen und verzeigte Zustelldomizil bei seinem amtlichen Verteidiger (pag. 295; pag. 304). Gestützt auf die Verfügung vom 22. Januar 2018 (pag. 316 f.) erklärten sich die Parteien mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag.