2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 21. Februar 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 226). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 7. April 2017 (pag. 234 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 21. April 2017 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Schuldsprüche wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff.