II. 2. erstinstanzliches Urteil). Sie verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, unter Anrechnung der Polizeihaft von zwei Tagen, zu gemeinnütziger Arbeit von 20 Stunden, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. November 2016, sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘680.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung; pag. 195 f., Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).