1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 16. Februar 2017 (pag. 194 ff.) von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Erwerb und Besitz von 26.3 Gramm (brutto) Heroingemisch, frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 195, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).