69 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerschaften E.________, K.________, G.________, F.________, I.________, J.________, L.________ und H.________ mit CHF 2‘947.20. Durch das Jugendgericht des Kantons Bern im Verfahren JG .________ ausbezahlte Beträge sind hiermit zu verrechnen. Der Kanton Bern kann von A.______