Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 2‘630.05. 4. Soweit A.________ vor oberer Instanz unterliegt, wird die Entschädigung seiner amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, wie folgt bestimmt: