1. Im Zivilpunkt wird festgestellt, dass mit rechtskräftigem Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 19. Dezember 2016 Q.________ in Anwendung von Art. 41 ff und 47 OR sowie Art. 126 StPO verurteilt wurde: 1.1 zur Bezahlung von CHF 42‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 11.05.2013 an die Privatklägerin M.________; 1.2 zur Bezahlung von CHF 56‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 11.05.2013 an den Privatkläger N.________; 1.3 zur Bezahlung von CHF 42‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 11.05.2013 an die Privatklägerin E.________;