4. zur Bezahlung einer Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 5‘865.90 an den Privatkläger C.________; 5. zur Bezahlung einer Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 790.55 an den Privatkläger C.________; 6. zur Bezahlung einer Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 33‘254.45 an die Privatkläger M.________ und N.________;