64 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3, 433 StPO verurteilt: 1. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die bisher ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1119 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 162‘554.65; 3. zur Bezahlung von ¾ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘000.00, ausmachend CHF 7‘500.00. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘500.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen;