58 tragen sind einzig die Kosten im Zusammenhang mit der Vorverhandlung, der Verfügung des Regionalgerichts Oberland (pag. 7815), sowie der Vorbereitung und der Teilnahme an der Verhandlung in Thun, insgesamt ausmachend 29 Stunden (plus Auslagen von CHF 240.00). Ausgehend von einem Stundenansatz von CHF 250.00 und unter Berücksichtigung der geschuldeten Mehrwertsteuer ergibt dies einen Betrag von CHF 8‘089.20, welcher ausschliesslich auf die Vertretung des Beschuldigten entfällt.