38. Entschädigung Straf- und Zivilkläger C.________ 38.1 Erste Instanz Die Vorinstanz hat zutreffend dargelegt (pag. 7984, S. 96 der Entscheidbegründung), dass der Privatkläger C.________ im Zivilpunkt im erstinstanzlichen Verfahren als unterliegend zu gelten hat, weswegen er für diese Aufwendungen nicht zu entschädigen ist. Die Vorinstanz hat ebenso zutreffend auf den Zivilpunkt 20 %