_ ausbezahlte Beträge sind hiermit zu verrechnen. Auch diese Kosten entfallen auf die Voruntersuchung und sind durch den Beschuldigten sowie den Mittäter Q.________ hälftig zu übernehmen. Der Kanton Bern kann vom Beschuldigten die Erstattung der Hälfte der amtlichen Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerschaften 2-9 von CHF 1‘473.60 verlangen, wenn er sich in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet (Art. 138 Abs. 2 i.V.m. Art. 426 Abs. 4 StPO). Der Beschuldigte wird verpflichtet, Rechtsanwalt D.__