34. Amtliches Honorar Rechtsanwalt BG.________ Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt BG.________ wurde mit Verfügung vom 30. Januar 2015 auf CHF 16‘674.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt. Das volle Honorar beträgt CHF 20‘825.10. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 16‘674.10 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt BG.________ die Differenz von CHF 4‘151.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).