52 Rechtskraft erwachsen. An dieser Stelle ist jedoch anzumerken, dass das Jugendgericht Bern nicht über die Haftbarkeit des Beschuldigten befinden konnte. Darüber wird in diesem Strafverfahren zu befinden sein. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten – unter solidarischer Haftbarkeit mit Q.________ – zur Bezahlung der gleichen Genugtuungssummen wie durch das Jugendgericht Bern festgesetzt, verurteilt (pag. 7834 f.). Kinder haben Anspruch auf eine Genugtuung, wenn ein Elternteil getötet wird. Als «Eltern» gelten nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch allfällige faktische Eltern.