46 Abs. 5 StGB). Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 29. November 2012 des Vergehens gegen das Waffengesetz (mehrfach begangen) und der Beschimpfung schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 100.00 (Probezeit 4 Jahre) sowie zu einer Busse von CHF 1‘000.00 verurteilt (pag. 8266 f.). Der Beschuldigte hat rund ein halbes Jahr nach seiner Verurteilung und während der Probezeit von 4 Jahren einen Doppelmord begangen. Mit Verweis auf die vorinstanzlichen Ausführungen (pag.