50 Der Gutachter gelangt zum Resultat, dass unter Berücksichtigung sämtlicher prognoserelevanter Kriterien die Wiederholungswahrscheinlichkeit für schwere Gewaltstraftaten noch als ungünstig eingeschätzt werden müsse. Angesichts der weiterhin unbehandelten deliktfördernden Persönlichkeitsproblematik und der Alkoholabhängigkeit müssten vor allem erneute Straftaten im Rahmen und im Spektrum seiner bisherigen Delinquenz befürchtet werden (pag.