Zudem sind verhältnismässig wenige Daten vorhanden, welche Rückschlüsse auf die Höhe der Rückfallgefahr zulassen würden. Die Rückfallwahrscheinlichkeit wird aufgrund dieser statistischen Grundlage tendenziell eher überschätzt. Weiter werden das spezifische Konfliktverhalten sowie die Auseinandersetzung mit der Tat ungünstig gewertet. Die ungünstige Prognose aufgrund des Konfliktverhaltens beruht auch wiederum auf dem Tatverhalten des Beschuldigten.