26. Zu den Voraussetzungen der Verwahrung Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen der Anordnung einer Verwahrung zutreffend wiedergegeben, weswegen vorab auf diese Ausführungen verwiesen werden kann (pag. 7971 f., S. 83 f. der Entscheidbegründung). Mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit sind ausserordentlich hohe Anforderungen an die Annahme einer Ernsthaftigkeit der Rückfallgefahr zu stellen. Eine Verwahrung erscheint gemäss