48 vollziehbar, logisch und detailliert zu den vorliegend relevanten Fragen. So enthält das Gutachten eine ausführlich begründete Kriminalprognose (pag. 6193 ff.). Darauf kann abgestellt werden. Dass sich das Gutachten nicht explizit zur Anordnung einer Verwahrung äussert, ist nicht zu beanstanden, handelt es sich dabei doch um eine rechtliche Frage, welche durch das Gericht anhand der psychiatrischen Risikoeinschätzung zu prüfen ist.