___ empfand und diesen mit dem Tod bestrafen wollte. Wie im Rahmen der Beweiswürdigung festgestellt, war er von der Behandlung seiner Söhne während ihres Aufenthalts in der Pädagogischen Lebensgemeinschaft Spiez emotional stärker betroffen als diese zum damaligen Zeitpunkt selbst. Zudem ergab das Beweisergebnis, dass die Söhne selbst keinen körperlichen Strafen ausgesetzt gewesen sein dürften, sich jedoch durch Bestrafungen gedemütigt gefühlt haben. Diese Demütigungen, welche Jahre zurücklagen, können insbesondere angesichts der Grausamkeit der Tat zu keiner anderen Beurteilung des schweren Verschuldens führen.