46 Die Verteidigung brachte vor, es sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte für seine Söhne, für deren Wohlergehen er verantwortlich sei, gehandelt habe, und damit nicht aus egoistischen Beweggründen. Dem ist entgegen zu halten, dass der Beschuldigte selbst Hassgefühle gegenüber T.________ empfand und diesen mit dem Tod bestrafen wollte.