21. Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und aus egoistischen Gründen und damit tatbestandsimmanent. Der Beschuldigte hatte den Tatentschluss bereits vorher gefasst und diesen rücksichtslos umgesetzt. Dies zeigt sich darin, dass er mit einem Messer bewaffnet T.________ aufsuchte. Der Beschuldigte wollte für Ereignisse, welche 10 Jahre zurücklagen, Rache an T.________ nehmen.