Mit diesem Vorgehen haben der Beschuldigte und Q.________ nicht nur eine äusserst grosse, von Hass getragene Brutalität, sondern auch eine erschreckende Entschlossenheit und Gefühlskälte demonstriert. Das zweite Opfer, U.________, wurde ebenso kaltblütig und brutal ermordet. Auch auf sie wurde mehrfach eingestochen, wobei gegen sie noch ein weiteres Tatinstrument eingesetzt wurde. Die Tatsache, dass auch auf U.________, welche selbst aus Sicht der Täter lediglich ein Zufallsopfer war, derart brutal und unerbittlich mehrfach eingestochen wurde, zeigt wiederum die äusserst grosse Skrupellosigkeit des Beschuldigten.