16. Mittäterschaft bezüglich der Tötungen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen der Mittäterschaft zutreffend wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (pag. 7963, S. 75 der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte und Q.________ haben sich – wie die Beweiswürdigung ergeben hat – gemeinsam dazu entschlossen, T.________ mit dem von ihnen mitgeführten Messer zu töten. Sie haben die Tat gemeinsam ausgeführt und beide zumindest auf eines der Opfer eingewirkt. Der Beschuldigte und Q.________ haben sich zu-