_ waren im Sommer 2003 für ca. 6 ½ Wochen in der pädagogischen Lebensgemeinschaft in Spiez platziert, wo sie sich unwohl und aufgrund der Behandlung durch T.________ und seiner damaligen Lebensgefährtin gedemütigt gefühlt haben, was insbesondere den Beschuldigten mit starker Wut erfüllt hat, so dass es bereits damals zu Todesdrohungen seinerseits gegenüber dem Opfer T.________ kam. Aufgrund dieser Ereignisse und infolge der persönlichen Krise, in welche Q.________ im Frühjahr 2013 geraten war, entschlossen sich der Beschuldigte und Q.________, am 11. Mai 2013 nach Spiez zu fahren und an T._