namentlich von Q.________ während deren Aufenthalt in der pädagogischen Lebensgemeinschaft in Spiez. Welche Überlegungen und inneren Vorgänge den Beschuldigten und Q.________ schliesslich genau zu dieser Tat bewogen haben, kann und muss offen gelassen werden. Fest steht, dass insofern von einem Motiv gesprochen werden kann, als die Behandlung der Gebrüder Q und V.________ in der Lebensgemeinschaft den Hass des Beschuldigten provoziert und schliesslich Jahre nach dem Aufenthalt zur Tötung von T.________ (und dessen Partnerin) geführt hat.