__ kam es offenbar zu einem Vorfall, bei dem er seine Hosen und/oder sein Bett einnässte und daraufhin seine nassen Kleider und/oder sein Bettzeug im Keller selber auswaschen musste, was er als äusserst demütigend empfand. Eigentliche Übergriffe ihm oder seinem Bruder gegenüber sind jedoch nicht belegt. Vielmehr ist erwiesen, dass einige der Schilderungen von Seiten der Familie A.________ über die Behandlung der Knaben im Heim schlicht falsch sind. So wurde verschiedentlich behauptet, Q.________ habe seine Kleider trotz grosser Kälte, zum Teil war von Schnee die Rede, knapp bekleidet am Dorfbrunnen auswaschen müssen.