Sie ist aber als weiteren Hinweis auf die Täterschaft zu werten, welcher das dargelegte Beweisergebnis der Kammer stützt. 14.11 Aussageverhalten Ohne dem Aussageverhalten entscheidende Bedeutung beimessen zu wollen, ist doch zu bemerken, dass sowohl das Verhalten von Q.________ als auch dasjenige des Beschuldigten Fragen aufwerfen. Es ist nicht ersichtlich, wieso Q.________ derart lange hätte schweigen sollen, wäre seine Tatversion denn zutreffend gewesen. Denn damit hätte er in Kauf genommen, dass sowohl sein Bruder, als auch sein Vater unschuldig in Untersuchungshaft gesessen wären.