_ zu seinem Vater bestand, welches in Kombination mit seinen Störungen zu einer mittelgradigen bis schweren Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hatte (pag. 6331). Die Abhängigkeit vom Vater war damit äusserst gross. Dies wird denn auch durch die Aussage von Q.________ anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt. So gab er an, dass sein Vater zum damaligen Zeitpunkt nicht auf seine Anweisungen gehört hätte. Zwar machte er geltend, er habe seinen Vater nicht angewiesen, sondern lediglich darum gebeten, beim Auto zu bleiben.